Resolution des Rates der Gemeinde Rosdorf gegen die geplanten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalverfassung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
Der Rat der Gemeinde Rosdorf möge beschließen:
Der Gemeinderat Rosdorf stellt fest, dass sich die achtjährige Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten in Niedersachsen bewährt hat. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts zurückzuziehen.
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, die Amtszeiten der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte zu verkürzen und mit denen der kommunalen Räte und Kreistage zu synchronisieren. Dieses Vorhaben lehnen wir ab und sprechen uns dafür aus, die achtjährige Amtszeit beizubehalten.
Begründung:
Die neue Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung freigegeben. Begründet wird die Initiative damit, dass die Vereinheitlichung der Wahlzeiten die demokratische Legitimation der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte in Niedersachsen steigern und so ein Beitrag gegen die Politikverdrossenheit leisten würde.
Der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund lehnen die Änderungen entschieden ab. Hinzu kommt, dass der von der Landesregierung angekündigte Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden weder zur Wiedereinführung der Stichwahl noch zu den Änderungen der Wahlzeit und des Wahlalters der Hauptverwaltungsbeamten stattgefunden hat.
Die Niedersächsischen Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, wie z. B. die Finanzstrukturkrise oder der demographische Wandel. Sie müssen in der Lage sein, diese im Zusammenspiel zwischen Ehren- und Hauptamt, zwischen politischem Gestaltungswillen, wechselnden Mehrheiten und kontinuierlicher hauptamtlicher Verwaltung zu bewältigen. Jede Änderung muss daher eine Verbesserung zum Ziel haben. Diese ist jedoch nicht zu
erkennen – der Gesetzesentwurf schwächt sogar die kommunale Selbstverwaltung sowie Haupt- und Ehrenamt gleichermaßen, was an folgenden Punkten deutlich wird:
· Der Hauptverwaltungsbeamte benötigt zeitlichen Gestaltungsspielraum, um komplexe und langfristig angelegte Weichenstellungen vornehmen und begleiten zu können. Die Verkürzung der Amtszeit konterkariert dies.
· Eine auf fünf Jahre verkürzte Amtszeit verringert die Attraktivität des Hauptverwaltungs-amts für qualifizierte Kandidaten. In Niedersachsen hätten wir dann die kürzeste Amtszeit in ganz Deutschland.
· Die Synchronisierung und Verkürzung versetzen die niedersächsischen Kommunen in einen Dauerwahlkampf. Das erschwert die Entscheidungsfindung über die Parteigrenzen hinweg.
· Zudem werden bei gleichzeitiger Wahl von Vertretung und Hauptverwaltungsbeamten der Wahlkampf und die Wahlentscheidung auf letzteren zugespitzt. Die ehrenamtlichen Kandidaten werden zum Anhängsel dieser Wahlen degradiert. Dies schwächt die Position der Vertretung gegenüber dem Hauptamt. Der von der Landesregierung behauptete Zuwachs an demokratischer Legitimation ist daher eine bloße politische Behauptung.
· Erst 2011 wurde nach einem umfassenden Beratungsprozess unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände ein neues Kommunalverfassungsrecht geschaffen. Eine Änderung von Kommunalverfassung und Kommunalwahlgesetz nach so kurzer Zeit erschwert die Arbeit – gerade für die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung.
Angesicht der Herausforderungen, vor denen die Kommunen in Niedersachsen stehen, ist die Landesregierung aufgefordert, sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der Städte, Gemeinden und Landkreise und ihrer demokratisch verfassten Organe zu erreichen. Die angekündigten Änderungen erfüllen dieses Ziel nicht. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist daher nicht nur überflüssig. Er schwächt die Kommunen sogar.