CDU Gemeindeverband Rosdorf

„Gesamtabwägung der Flächennutzungsplanänderung“

Antrag zur Sitzung des Rates am 17.02.2014 und zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Der Rat der Gemeinde Rosdorf möge beschließen:

Im Zusammenhang Änderungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rosdorf zur Steuerung von Windenergieanlagen ist festzustellen, dass bisher die notwendige Gesamtabwägung zwischen den potentiellen Teilgebieten nicht erfolgt ist. Deshalb ist es erforderlich, dass die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Rosdorf in Vorbereitung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans eine Gesamtabwägung erstellt bzw. erstellen lässt. Die Gruppe beantragt, dass eine entsprechende Gesamtabwägung zur Vorbereitung der weiteren Beratung im Bauausschuss erarbeitet wird.

 

Begründung:

Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Braunkohletagebau (Urteil zu Garzweiler II von Dezember 2013) ist eine "Gesamtabwägung" bei der Betrachtung der verschiedenen Schutzgüter / Belange / Faktoren gefordert. Dies entspricht auch der alten Weisheit "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile" (Aristoteles, 384 -322 v.Chr.) und verdeutlicht die Notwendigkeit einer Gesamtsicht zu dem jeweiligen Sachverhalt.

Betrachtet man unter den vorgenannten Aussagen die Vorgehensweise des Büros Lange-Puche im Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rosdorf zur Steuerung von Windenergieanlagen, so handelt es sich fast ausschließlich bei der erfolgten "Weißflächenanalyse" um die Betrachtung einzelner Elemente/Sachgüter/Belange im relevanten Planungsbereich. Dabei werden überwiegend quantitative bzw. quantifizierbare Faktoren untersucht. Qualitative, schwer messbare Faktoren werden eher außerhalb einer Untersuchung gelassen. Die schrittweise Bearbeitung einzelner Faktoren bedeutet eine partielle / monokausale Betrachtung und führt tendenziell zu einer "schwarz-weiß-Sicht" mit einer Überbewertung eines einzelnen Faktors. Insgesamt fehlt bei den vorgelegten Unterlagen des Büros Lange-Puche zu den relevanten Windenergieflächen der Gemeinde Rosdorf eine umfassende Betrachtung der relevanten Sachgüter / Belange / Faktoren und eine daraus folgende "Gesamtabwägung" als Entscheidungsgrundlage für den Rosdorfer Gemeinderat. Die Gesamt-Komplexität als Gesamtschau wird in den bisher vorgelegten Unterlagen nicht hinreichend gewürdigt.

In Anlehnung an ähnliche Abwägungsschritte im Rahmen der geplanten, hiesigen 380 KV-Leitung durch Tennet wurde deren Schema für die Gesamtbeurteilung der Varianten in einer Gegenüberstellung abgewandelt. Es wurde dann für eine Gesamtabwägung der beiden im Erläuterungsbericht des Büros Lange-Puche (Dezember 2012) ausgewiesenen WEA-Potentialflächen in der Gemeinde Rosdorf verwendet. Im folgenden Schritt wird beispielhaft ein erster Versuch unternommen,

Abwägungsüberlegungen zu den relevanten Sachgütern /

Belangen / Faktoren in einem gegenüberstellenden Vergleich

qualitativ als Gesamtschau zu erfassen. Dabei werden folgende

zentrale Schutzgüter / Belange gegenübergesellt: Mensch,

Landschaft, Flora/Fauna, Wasser. Boden, Kultur- und Sachgüter,

Raumstruktur und Technik. Zum leichteren Überblick wird ein

einfaches "+/- Schema" für den globalen Vergleich in einer

Gesamtabwägung verwendet.

 

Abwägungsüberlegungen: Rosdorf/Sieboldshausen zu Mariengarten/Volkerode

 

 

 

Gesamtabwägung zur aktuellen Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen

 

 

 

 

 

 

Schutzgüter / Belange

Rosdorf / Sieboldshausen

Mariengarten / Volkerode

 

 

 

Mensch

-

- / +

Landschaft

-

+

Flora /Fauna

- / +

-

Wasser

+ / -

+ / -

Boden

-

+ / -

Kultur- und Sachgüter

-

+ / -

Raumstruktur

-

+

Technik

+ / -

+ / -

 

Zeichenerklärung zur Abwägung:

- = schlechter im Vergleich

 

 

+/- = hinnehmbar im Vergleich

 

 

+ = günstiger im Vergleich

 

 

 

Quelle: abgewandelt nach Tennet: Variantenuntersuchung zur 380 KV-Leitung, LK Göttingen 2012

Sj-V 1-2014

 

 

 

Über die einzelnen Bewertungen in der vergleichenden Betrachtung der relevanten Sachgüter / Belange / Faktoren und deren eventuelle Ergänzung ist sicherlich zu diskutieren. Die vorgelegte Bewertung für die beiden Rosdorfer WEA-Konzentrationsflächen führt eher zu einer umfassende Sicht (Blick von oben) im Vergleich der auf Einzelelemente ausgerichteten Vorgehensweise des Büros Lange-Puche (partielle, eher monokausale Sicht). In diesen Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass das bisherige zentrale Einzelkriterium "Rotmilan", das für das Gebiet Mariengarten / Volkerode von zentraler Bedeutung war, in der zwischenzeitlichen Diskussion als weiches Kriterium angesehen wird.

Für eine Gesamtabwägung zeigt die beigefügte Tabelle beispielhaft die Problematik bisheriger Empfehlungen zugunsten der Windenergie-Konzentrationsfläche Rosdorf / Sieboldshausen gegenüber dem Gebiet Mariengarten / Volkerode. Für das vorgesehene WEA-Gebiet Rosdorf / Sieboldshausen lassen sich demnach deutlich mehr negative Punkte im Vergleich zum WEA-Gebiet Mariengarten / Volkerode feststellen.

Als Resümee ist festzuhalten, dass mit Blick auf das oben genannte Braunkohle-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2013 die bisherige Studie des Büros Lange-Puche bezüglich der Windenergie-Konzentrationsflächen der Gemeinde Rosdorf auf der Basis von Einzelelementen (Weißflächenanalyse) um eine hier beispielhaft vorgestellte Gesamtabwägung zu ergänzen ist.

Gez.

Barking + Winter