Günstige Grundstücksflächen für Ausgleichsmaßnahmen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, günstige Grundstücksflächen für Ausgleichsmaßnahmen, auf denen die Gemeinde Rosdorf zukünftige Eingriffe durch Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege inGewerbegebieten kompensiert, zuerwerben.
Es soll somit ein besonderer Flächenpool für Ausgleichsmaßnahmen in Gewerbegebieten geschaffen werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die Unterhaltungskosten für diese Ausgleichsmaßnahmen durch entsprechende Vereinbarungen (z.B. Realgemeinde, Aufforstung von Waldflächen) reduziert werden können.
Begründung:
Die Gemeinde Rosdorf steht mit ihren Gewerbeflächen im Wettbewerb mit anderen Gemeinden in Südniedersachsen, Nordhessen sowie Thüringen. Neben der Anbindung an die Infrastruktur ist für alle Investoren der Kaufpreis der Gewerbefläche, aufgrund der meistens sehr großen Grundstücke, ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Standortwahl.
Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal-Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
Dieerforderlichen, naturschutzrechtlichen, Ausgleichs-maßnahmen sind somit wesentlicher Bestandteil des Grundstückspreises. Dabei setzen sich die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen zusammen aus dem Erwerb der Grundstücke, den Planungskosten, den Umsetzungskosten sowie den dauerhaften Unterhaltungskosten.
Ein Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde Rosdorf ist somit die Grunderwerbskosten für Ausgleichsmaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Die derzeit von der Gemeinde Rosdorf vorgehaltenen Ausgleichsflächen in den Flächenpools werden diesem Kriterium, aufgrund ihres zu teuren Einstiegspreises, nicht gerecht.
Um Grundstücksspekulationen vorzubeugen, muss die Gemeinde Rosdorf daher frühzeitig im gesamten Gemeindegebiet günstige Flächen für zukünftige Ausgleichsmaßnahmen in Gewerbegebietenerwerben.
Weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung