Haushaltsmittel für die Aufstellung von Bebauungsplänen einstellen
Nunmehr hat die SPD-Fraktion dieses Thema - sicherlich auch aus kommunalwahlkampftechnischen Gründen - auch für sich entdeckt und einen Antrag für die Ratsitzung am 21.9. formuliert, der pauschal die Beplanung des Dorfkernes von Rosdorf mit einem Bebauungsplan sowie den sofortigen Beschluß einer Veränderungssperre vorsieht. Beides ist aus Zeit, Kosten und Planungskapazitätsgründen nicht durchführbar. Diese Erkenntnis ist mittlerweile auch bei der SPD angekommen. Die CDU-Ratsfraktion hat daher einen Änderungsantrag gestellt, der auch den Hinweis der sehr aktiven Bürgerinitiative aufgeriffen hat, den Beschluß einer Erhaltungssatzung als Möglichkeit auf geplante Bauvorhaben im Ortskern Einfluss nehmen zu können, aufgreift.
Der Änderunsantrag für die Ratsitzung am 21.9.20 lautet daher:
Änderungsantrag SPD-Antrag: Aufstellung eines B-Planes
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Zu Prüfen, ob die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Altdorfbereich von Rosdorf möglich ist, d.h. ob in diesem Bereich eine große Anzahl von Gebäuden und baulichen Anlagen diesen Altdorfbereich so prägen, dass die Erhaltung der ortsbildprägenden baulichen Anlagen und Freiflächen den Schutz des Ortsbildes rechtfertigen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie die möglicherweise daraus rechtlich erwachsenen Konsequenzen sind zusammen mit einer Kostenermittlung für die Aufstellung der Satzung dem Ortsrat und dem Bauausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.
2. Eine Planung zur flächendeckenden Aufstellung von mehreren Bebauungsplänen der unbeplanten Flächen der Ortschaft Rosdorf und ggfs. einzelner zusätzlicher Ortschaften der Gemeinde Rosdorf aufzustellen. Dabei sollten die einzelnen Teilflächen eine realisierbare Größe im Hinblick auf die Planungskosten sowie die zeitlichen Durchführbarkeit aufweisen. Die einzelnen Teilflächen sind mit einem Vorschlag der Priorisierung, den zu erwartenden Kosten sowie einer geschätzten Bearbeitungsdauer (d.h. Vorentwurf bis zur amtlichen Veröffentlichung) zu versehen.
3. Das bereits bestehende System bei der Einreichung von Mehrfamilienhausplanung im Kernort Rosdorf aber auch in den Ortschaften der Gemeinde Rosdorf diese gegenüber den relevanten Gremien der Gemeinde vor einer Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Landkreis aufzuzeigen, so dass die Gremien zeitnah ggfs. Beschlüsse zu Veränderungssperren und vorhabenbezogene Bebauungspläne schließen können.