Inklusion eine Stimme geben!
In der kommenden Sitzung des Schulausschusses am 22.02.2024 wirbt die CDU um Unterstützung für eine gemeinsame Resolution. Darin soll der Kreistag des Landkreises Göttingen die Niedersächsische Landesregierung dazu auffordern, die kommunalen Behindertenbeauftragten stärker in Fragen der schulischen Inklusion einzubeziehen und ihre Kompetenz besser zu nutzen. Den Vorschlag machte unser Kreistagsabgeordneter Luca Heinemann.
Diese Resolution beinhaltet auch die Überarbeitung des § 110 Abs. 2 NSchG, um die beratende Mitarbeit von Vertretungen von Menschen mit Behinderung in kommunalen Schulausschüssen zu ermöglichen. Um den Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden, vor der die Schulentwicklung und die Gestaltung des Unterrichts gestellt werden, braucht es auch weiterhin aufrichtige politische Kraftanstrengungen. Niedersachsens Landesregierung hat das geplante Aus für die Förderschulen Lernen gegen die Kritik der CDU beschlossen, auch im Göttinger Kreistag sprach sich die Mehrheitsgruppe aus SPD und Bündnis90/Die Grünen gegen eine Resolution zum Fortbestand der “Förderschule Lernen" aus. Wer die Förderschulen auslaufen lässt und die “Inklusive Schule“ will, der sollte sich auch um eine Stimme der Betroffenen im entsprechenden Fachausschuss bemühen.
Die Resolution kommt vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Bemühungen des Niedersächsischen Kultusministeriums, seit dem Jahr 2016, das Konzept der inklusiven Schulen umzusetzen. Mit dem Schuljahr 2013/14 ist das Rahmenkonzept "Inklusive Schule" verbindlich für die Schuljahrgänge 1 und 5 eingeführt worden. Es wurde seitdem auf weitere Schuljahrgänge erweitert, zuletzt auf den 13. Schuljahrgang im Schuljahr 2021/2022. Die Idee der Resolution entsprang einem Treffen der zwischen den CDU-Abegordneten Luca Heinemann und Christian Frölich mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen vom Landkreis Göttingen und wird in Hannover durch einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion flankiert.
Inklusion endet nicht beim Namen, sondern versteht sich als umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Die bisherigen Förderschulen Lernen, die noch in einer Übergangszeit angeboten werden, sollen 2028 endgültig auslaufen. Ab dann müssen alle Kinder in den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Der § 110 Abs. 2 NSchG lässt derzeit keine Teilhabe von Behindertenvertretungen in kommunalen Schulausschüssen zu und sollte aus unserer Sicht dringend angepasst werden. Vor dem Hintergrund einer ehrlichen und erfolgreichen Umsetzung der Inklusion müssen kommunale Vertretungen von Menschen mit Behinderungen eine beratende Vertretung in den Schulausschüssen erhalten. Die CDU ist überzeugt davon, dass nur durch eine direkte Einbeziehung der Expertise und Erfahrung der Betroffenen in die politische Entscheidungsfindung eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Maßnahmen gewährleistet werden kann.