CDU Gemeindeverband Rosdorf

Windkraftanlagen

Antrag zur nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und den dann folgenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates;
15. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen (WEA)

Gruppe CDU + Grüne im Rat der Gemeinde Rosdorf
Beschlussvorschlag:

Vor Zustimmung zum Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und vor der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens wird die Verwaltung gebeten, einige wichtige Rechtsfragen und Details zu klären, klären zu lassen bzw. mögliche Szenarien der Planung zu entwickeln, die nachfolgend aufgeführt sind:
  1. Welche Auswirkungen hat die Darstellung der WEA-Flächen im Planbereich bei Abständen von 900 m, 1.000 m, 1.100m und 1.250 m von dem Rand der jeweiligen Bebauung der Dörfer unter Angabe der daraus resultierenden "Windenergieflächen" einschl. eine jeweiligen Prozentangabe bezogen auf die gesamt Gemeindefläche?
  2. Im Rahmen der Diskussion wurde immer wieder der Unterschied zwischen Mischgebiet (Dorfgebiet) und reinem Wohngebiet deutlich. Da sich das Ortsbild der Dörfer in den letzten Jahrzehnten eher zum Wohngebiet gewandelt hat, wird um Aussage gebeten, ob die Grenzwerte der TA Lärm für Wohngebiete Anwendung finden könnten, obwohl planungsrechtlich noch Mischgebiete festgesetzt sind (sog. abstellen auf die tatsächliche Nutzung)
  3. In welchem Umfang wird die Frage des Infraschalls bei der Planung und Ausweisung der Vorranggebiete für WEA berücksichtigt?
  4. Wie ist es mit der Wahrnehmung des Flügelschlags in Sichthöhe, da aus der Höhenlage der Blick direkt auf die Flügel der WEA fällt (WEA auf ca. 160 - 170 m und Häuser bis 210 m über NN)? Auch die Frage nach der Befeuerung, dem Schattenschlag (die zu ertragende Dauer des Schattenwurfs ist rechtlich festgelegt) und der optisch bedrängenden Wirkungen sind zu berücksichtigen.
  5. Wird die Frage nach dem Landschaftsbild einschl. dessen Beeinträchtigungen und der Landschaftsästhetik, insbesondere da die WEA im Leinetal eine raumbeherrschende Wirkung entfalten und damit zu einem Verlust des Erholungswertes dieses Gebietes führen, ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, an welchem Abwägungskriterium kann man dies deutlich machen?
  6. Erfolgt eine konkrete Überprüfung und rechtliche Einschätzungder bisherigen Bewertung der verschiedenen "harten"Tabukriterien auf Zuverlässigkeit und Solidität von entsprechenden Gutachten, rechtliche Bindung und neuer Rechtsprechung, Risiken der gemeindlichen Abweichungen von bisherigen Annahmen; rechtliche Bewertungen bezüglich der einzelnen Tabukriterien?
  7. Erfolgt die Überprüfung der Flächen des weichen Tabu-Kriteriums "Rotmilan" wegen der Hinweise auf eine neuere Rechtsprechung und derer Flughöhen? Erfolgt dabei eine Prüfung in welchem Maß von dem starren Radius von 1.250 m abgewichen werden kann?
  8. Die Frage nach der zukünftigen, nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde in ihrem Kernbereich im Leinetal und Beachtung eventueller Vorratsflächen ist zu berücksichtigen. In welchem Umfang erfolgt das?
  9. Wie ist die potentielle Wirtschaftlichkeit der geplanten WEAs auch in Bezug auf Steuern für die Gemeinde einzuschätzen? Gibt es Zweifel an der Standortqualität?
  10. Könnte auch eine gemeindeübergreifende Ausweisung von Vorrangflächen in Zusammen-arbeit mit anderen, angrenzenden Gemeinden erfolgen?
  11. Wie ist die Rechtsgültigkeit der Aussage einzuschätzen, dass nur in einem Abstand von 5 Kilometer Windparks zulässig sind? Sind der Standort Deiderode, der geplante Standort Jühnde und der geplante Standort Niedernjesa als Windpark im Sinne dieser Aussage einzuschätzen?
Begründung:

Mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens und dem Eintritt in die Änderung des F-Planes gibt die Gemeinde den Startschuss für eine nachhaltige, massive Änderung der Landschaft im Bereich zwischen Rosdorf und Sieboldshausen. Dieser Schritt muss, da er große Beeinträchtigungen für Mensch, Natur, Tier- und Pflanzenwelt hervorruft, sauber und allumfassend betrachtet werden, eine sachgerechte Abwägung muss im Interesse aller erfolgen.
Ziel der Gemeinde sollte es daher sein, eine fehlerfreie Planung durchzuführen, aber auch Nachteile durch vermeidbare Konsequenzen für sich und ihre Bürger zu verhindern.
Da die Gemeinde in ihrer Planungshoheit durch viele gesetzliche und aus der Rechtsprechung entwickelte Vorgaben eingeschränkt ist, müssen diese Vorgaben bei der Entscheidung bekannt sein.
Mit der Aussage, die Gemeinde muss der Windenergie substanziellen Raum gehen, muss der Rat zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger sachgerecht umgehen können.
Da in der Literatur, der Rechtsprechung und der Praxis immer wieder widersprüchliche Aussagen auftauchen, fordert die Gruppe konkrete und verbindliche Aussagen zu den Fragen um eine sachgerechte und rechtlich einwandfreie Entscheidung zu treffen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Gez.
Barking + Winter