CDU Gemeindeverband Rosdorf

Modernisiertes Kommunalverfassungsgesetz ist ein Beitrag zur Demokratie

Kommunalverfassungsgesetz fördert künftig Mandatsträgern und politische Partizipation noch intensiver

Im Landtag haben CDU und SPD-Fraktion die Änderung des lang diskutierten Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Wir als CDU-Rosdorf befürworten die Änderung des Gesetzes, welche in unseren Augen eine zeitgerechte Modernisierung darstellt. Das NKomVG fördert politische Partizipation und sichert die Handlungsfähigkeit der Kommunen.

Doch was ist das NKomVG überhaupt? Vielen ist vielleicht gar nicht bewusst, dass das Gesetz „erst“ seit 2011 in Kraft trat und zum Ziel hatte, ein einheitliches Kommunalverfassungsrecht zu bilden. Darin wurden die verschiedenen Vorschriften und Gesetze der einzelnen Kommunen und Landkreise zusammengefasst sowie den veränderten Anforderungen angepasst. Damals ein echter Meilenstein.

Nach knapp zehnjährigem Bestehen war es ein richtiger Entschluss der niedersächsischen Regierungsfraktion das NKomVG auf den neusten Stand zu bringen. Der zentralste Bestandteil der Änderungen ist die Neuregelung der Verteilung der Sitze in den kommunalen Fachausschüssen. Zuvor wurde die Verteilung der Sitze über das Sitzverteilungsverfahren von Hare-Niemeyer ermittelt. Dieses wird nun auf das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt. Für die politische Praxis bedeutet die Umstellung eine Sicherstellung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der kommunalen Ausschüsse und Gremien. Die Umstellung leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Funktionalität unserer Demokratie.

Als Ehrenamtliche freuen wir uns besonders über den Wegfall des Kostendecklungsvorschlages bei Einwohneranträgen und Bürgerbegehren. Bisher wurde ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, wenn der Kostendecklungsvorschlag Fehler enthielt. Dieser Vorschlag wird nun von der Kommune übernommen. Ein wichtiger Schritt zur Förderung von Transparenz und mehr politischer Partizipation! Aus unserer kommunalpolitischen Praxis wissen wir, wie bedeutsam die Anliegen und die Einbeziehung der Bevölkerung hier in Rosdorf sind. Die zukünftige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei der Einleitung von Bürgerbegehren ist ein wirklicher demokratischer Impuls.

Ein weiterer essentieller wie zeitgemäßer Beitrag ist die Förderung zur besseren Vereinbarkeit von Mandat und Beruf. Durch ein Benachteiligungsverbot wird die Vereinbarkeit künftig effizient geregelt, ohne dass berufliche Nachteile entstehen oder zu befürchten wären. Solch ein Benachteiligungsverbot gilt bereits für Ehrenamtliche der Freiwilligen Feuerwehr oder ehrenamtliche Richter.

Die Änderungen des NKomVG sind damit viel mehr eine notwendige Modernisierung, die einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie leistet. Dabei begünstigt es über die Parteigrenzen hinweg alle ehrenamtlichen Mandatsträger. Es ist vor allem die Anerkennung und Entlastung der ehrenamtlichen Mandatsträger sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich kommunalpolitisch engagieren.