Ehrenamtlichen Helfern die Freistellung ermöglichen
Der Einsatz während des Weihnachtshochwassers hat wieder einmal gezeigt, wie sehr wir auf die Hilfe der vielen freiwilligen Mitarbeiter des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste angewiesen sind. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich entschlossen für eine gerechtere Behandlung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ein und präsentiert deshalb im nächsten Plenum einen wegweisenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als Helfergleichstellungsgesetz.
Aktuell besteht eine Ungleichbehandlung zwischen den Freistellungsmöglichkeiten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. Der vorliegende Gesetzentwurf strebt eine Gleichstellung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, Ehrenamtliche im Katastrophenschutz und erweiterten Rettungsdienst umfassender von Arbeitspflichten freizustellen. Durch die Anpassungen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Personen, die durch niedersächsische Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Abwehr konkreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.
Insgesamt strebt die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Katastrophenschutzes an und setzt sich nachdrücklich für die Anerkennung und Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit dieser engagierten Bürgerinnen und Bürger ein so Lechner abschließend.
Den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz) finden Sie hier.